Zitat:
Zulässig sind die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe
= öffentliche Wiedergabe ist auch u.a. Veröffentlichung im Internet
Zitat:
Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
Damit sind auch schriftliche Werke, sprich Postings in Foren gemeint.
Unterschieden werden muss jedoch zwischen Kleinzitat und Grosszitat
Kleinzitat = Auszug aus einem bereits veröffentlichtem Werk (Satz oder Textpassage)
Grosszitat = das vollständige Werk zitieren (viel Spaß bei "Krieg und Frieden" )
Ergo : Zitate in Postings sind mit Angabe der Quelle legal. Zitate jedoch in Signaturen dienen nicht der Belegkraft der Aussage (dem Posting selbst und sind nach aktueller Rechtsprechung nicht erlaubt)
Soviel zur Rechtslage des § 51 UrhG.
Kümmert aber niemenden da es ein Massenvergehen ist wie man sieht.
Ich bin demnach ein böser Junge weil ich eine Signatur benutze.
Brave Jungs kriegen brave Mädchen
Böse Jungs kriegen alle Mädchen
